Die Förderung für 2022 hat nur kleine Änderungen zu 2021.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für 36 Wochen gültig und die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein.
Förderungen für Betriebe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer
Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten
Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).
öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
AC-Normalladepunkt | 11 bis ≤ 22 kW | 2.500 Euro |
DC-Schnellladepunkt | <100 kW | 15.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt | ≥100 kW | 30.000 Euro |
nicht öffentlich zugänglich
Art der Einrichtung | Leistung | Bundesförderung |
AC-Normalladepunkt | ≤22 kW | 900 Euro |
DC-Schnellladepunkt | <50 kW | 4.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 50 bis < 100 kW | 10.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt | ≥100 kW | 20.000 Euro |
Förderung für Private
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss
ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten
begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher
eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:
• 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
• 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation)
in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
• 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
• 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Mehr Informationen finden sich hier:
www.umweltförderung.at