Ladestationen in Wohnanlagen: Individuelle oder gemeinschaftliche Lösung?

Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung, und damit wächst auch der Bedarf an Lademöglichkeiten in Wohnanlagen. Dabei gibt es zwei grundlegende Ansätze: Eine Einzellösung für einzelne Wohnungseigentümer oder eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur, die für mehrere Hausbewohner nutzbar ist.

Einzellösung für Wohnungseigentümer

Bei dieser Variante installiert ein Wohnungseigentümer eine private Ladestation (Wallbox) auf seinem eigenen Kfz-Abstellplatz, die an den eigenen Stromzählern ausgelesen wird. Der Eigentümer trägt dabei die volle Verantwortung für die technische Umsetzung, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sowie die Beauftragung eines Fachbetriebs für die Installation. Zudem ist er verpflichtet, die Inbetriebnahme der Ladestation dem zuständigen Netzbetreiber zu melden.

Gemeinschaftliche Ladestation für mehrere Hausbewohner

Eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur ist oft eine effizientere Lösung als einzelne, unabhängige Ladestationen. Hierbei wird eine zentrale Grundinstallation vom Hausanschluss mit Lastmanagement eingerichtet, über die anschließend Wallboxen an jedem Stellplatzt angebunden werden können.

Der Betrieb erfolgt durch Stromquelle , die die Verwaltung der Ladestationen übernimmt und mit der Hausverwaltung zusammenarbeitet. Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Grundinstallation bereits vorhanden ist und somit nachträglich weitere Parkplätze unkompliziert mit Ladestationen ausgestattet werden können. Zudem ermöglicht ein intelligentes Lastmanagement eine effiziente Nutzung der verfügbaren Stromkapazitäten und hilft, die Netzbelastung zu minimieren.

Rechtliche Aspekte

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern wurden in den letzten Jahren erleichtert. Für private Einzellösungen gilt mittlerweile ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Solange andere Eigentümer ordnungsgemäß informiert wurden und keine berechtigten Einwände innerhalb einer bestimmten Frist erheben, kann die Installation ohne weitere Zustimmung erfolgen.

Auch für gemeinschaftliche Lösungen sind die Hürden gesenkt worden, sodass solche Projekte mit Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer einfacher umgesetzt werden können.

Fazit

Die Entscheidung zwischen einer privaten und einer gemeinschaftlichen Ladestation sollte gut überlegt sein. Während eine Einzellösung mehr persönliche Verantwortung und das Risiko für alle zukünftigen Installationen mit sich bringt, bietet die gemeinschaftliche Variante langfristige Vorteile durch eine zentrale Verwaltung und effizientere des Stromanschlusses. Eine umfassende Planung sowie die Einholung fachlicher Beratung können helfen, die beste Lösung für eine Wohnanlage zu finden.

Unsere Lösung

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden – Stromquelle ist Ihr verlässlicher Partner für die Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur. Von der individuellen Beratung über die technische Planung bis zur Installation, Wartung und Verwaltung stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie die optimale Lösung für Ihre Wohnanlage!

Link: Leitfaden für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienwohnbau. WKO Wien

www.wko.at/wien/20240904-b-leitfaden-mehrpateienwohnbau-sis-web.pdf

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