Stromquelle erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für Elektromobilität

Wir geben Ihnen einen Einblick hinter den Vorhang und zeigen auf, welche Anforderungen die Stromquelle für ihre Standortpartner erfüllt, damit die Stromquellen nicht nur wirtschaftlich und zuverlässig, sondern auch bedienerfreundlich und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend betrieben werden:

 

 

 

AFIR: Die neue Verordnung für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Die „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR), zu Deutsch: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, soll Europas Ansatz zur Elektromobilität neu gestalten. Als Teil der umfassenden Strategie der Europäischen Union zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 beschreibt AFIR (neben anderen alternativen Kraftstoffen) einen strukturierten Plan, um die Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

AFIR ist ein regulativer Rahmen und Rechtsakt, der den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, einschließlich Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EV), beschleunigen soll. Ziel ist es, die derzeitigen Ungleichheiten in der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge anzugehen und zu verringern sowie das elektrische Fahren für alle Europäer komfortabler und zugänglicher zu machen.

Stromquelle - QR-Codes an Ladesäulen gemäß AFIR

Anfang des Jahres häuften sich Berichte, laut denen statische QR-Codes möglicherweise nicht den verschärften Vorgaben der AFIR entsprechen würden. Die Diskussion drehte sich um die Forderung, dass jeder Ladevorgang einen einzigartigen, dynamischen QR-Code erfordere. Eine solche Anforderung hätte bedeutet, dass zusätzliche Hardware, insbesondere Displays und Controller, notwendig wären, um diese Codes sicher zu erstellen. Viele der aktuell im Einsatz befindlichen AC-Ladesäulen mit einfacheren Displays hätten so den neuen Standards nicht entsprochen. Besondere Sorgen machte die Möglichkeit, dass statische QR-Codes überklebt und Zahlungen dadurch unbemerkt umgeleitet werden könnten.
Mit der Einbindung der Interessenvertreter der Branche wurde erreicht, dass die strenge Interpretation der AFIR-Vorgaben gelockert wurde. Die Diskussionen um dynamische QR-Codes als Zugang zu Zahlungssystemen zeigten, dass existierende Ladestationen ohne spezielle QR-Displays nicht unbedingt ersetzt werden müssen. Es steht nun fest, dass statische QR-Codes weiterhin erlaubt sind, sofern sie gewisse Sicherheitskriterien erfüllen.
Die Stromquelle erfüllt diese Sicherheitskriterien und es bleiben alle öffentlichen Stromquellen mit einem statischen QR-Code ausgestattet, der es ermöglicht, die Ladung ohne teuren Bezahlungsterminals mit gängigen Kreditkarten zu günstigen Tarifen freizuschalten. Sowohl AC- als auch DC-Ladestationen von Stromquelle bleiben so barrierefrei zugänglich.
Optional hat die Stromquelle auch ein bedienerfreundliches Bankomatterminal („Ladeautomat“), an dem mit jedem üblichen NFC -Bezahl-Endgerät (Bankomatkarte, Smartwatch u.s.w.) der Ladevorgang gestartet und bezahlt werden kann. Der Ladeautomat kann für eine beliebig Anzahl von Stromquelle-Ladepunkten eingesetzt werden. Diese Tarife sind im Übrigen vom Standort-Partner frei festlegbar. Informieren Sie sich bei uns, wenn sie die Lösung interessant finden!

 

Quelle und zum ausführlichen Bericht: https://www.electrive.net/2024/04/15/afir-statische-qr-codes-an-ladesaeulen-bleiben-als-zahlungsoption-erlaubt/

 

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